Honorar
Die Therapiesitzungen finden typischerweise wöchentlich zu folgenden Honorar statt:
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Erstgespräch (ca. 50 Minuten): 120 €
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Einzeltherapie à 50 Minuten: 120 €
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Paartherapie nach Vereinbarung​​
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Kostenzuschuss für Psychotherapie
Ein Teil der Kosten für Psychotherapie kann von Ihrer Krankenversicherung rückerstattet werden, sofern eine ICD-Diagnose vorliegt. Die aktuellen Zuschüsse pro Sitzung betragen:
• ÖGK: € 33,70
• BVAEB: € 48,80
• SVS: € 45,00
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Sie können die ersten 10 Sitzungen ohne Antrag in Anspruch nehmen.
Für die Beantragung des Zuschusses benötigen Sie eine Bestätigung eines Arztes (z. B. Allgemeinmediziner oder Psychiater, vor der 2. Sitzung), dass Psychotherapie medizinisch indiziert ist.
Spätestens ab der 11. Sitzung ist ein Antrag bei der Krankenversicherung notwendig.
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Kosten für die Antragserstellung
Für die Erstellung eines Antrags verrechne ich € 30, welche Ihnen von der Krankenversicherung rückerstattet werden.
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Verschwiegenheit
Ich unterliege bei meiner Tätigkeit als Psychotherapeut der Verschwiegenheitspflicht. Das heißt, dass Sie sich während und natürlich auch nach Abschluss der Therapie auf meine Schweigepflicht verlassen können.
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Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um verlässliche Absage bis 24 Stunden vor dem Termin. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird Ihnen die reservierte Zeit in Rechnung gestellt. Ein verspätetes Erscheinen zum Termin verkürzt die Therapieeinheit.
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Barrierefreiheit
Die Praxisräume sind nicht barrierefrei zugänglich.
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